Soziale Infrastruktur für Familien
... Familien brauchen Entlastung und Unterstützung ...
Eltern haben die Aufgabe, ihre Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Der schnelle Wandel in unserer Gesellschaft fordert hierbei ein hohes Maß an Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Mobilität. Neben dem Wissenserwerb kommt der Vermittlung von Werten und der Ausbildung sozialer Kompetenz eine besondere Bedeutung zu.
Damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können, muss eine nachhaltige Familienpolitik günstige Rahmenbedingungen schaffen und Hilfen anbieten.
Familien müssen auf Familien ergänzende, unterstützende und entlastende Angebote zurückgreifen können, die ihre Erziehungs- und Bewältigungskompetenzen unterstützen und Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten der Kinder fördern. Nicht jede Familie ist immer gleich stark und nicht jede Familie ist von Anfang an gleich stark. Bildung in der Familie braucht deshalb die Ergänzung durch Bildung für die Familie. Familienbildung als Vermittlung von Lebenskompetenz ist umso wirkungsvoller, je früher sie ansetzt. Unabhängig von familiärer Hilfe brauchen Kinder gesellschaftliche Unterstützung, die ihnen bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit hilfreich ist. Für alle Kinder müssen Bedingungen geschaffen werden, die für ihre leibliche und seelische Entwicklung förderlich sind. Bei der Sicherung einer sozialen Infrastruktur sind Bund, Land und Kommunen gleichermaßen gefordert.
Die AGF fordert:
- einen effektiven Kinder- und Jugendschutz
- die rechtliche Absicherung der Leistungsbereiche des §§ 16-21 KJHG „allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ als Pflichtaufgabe in den entsprechenden Landesausführungsgesetzen
- angemessene und kontinuierliche materielle Sicherstellung spezifischer Hilfen in besonderen Lebenssituationen von Familien
- ein niedrigschwelliges, vielfältiges, breites Unterstützungsnetz, das wohnort- und zeitnah Beratung und Hilfen in Familien- und Partnerschaftsfragen, bei der Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, bei Überschuldung von Familien, bei häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern sicherstellt
- die Schaffung von finanziellen und strukturellen Grundlagen für die Entwicklung und Durchführung von Projekten: z.B. Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern
- die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes von Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung, der Kinder- und Jugendarbeit und von Zufluchtsstätten in Krisensituationen
- keine Einschränkung der Zuflucht in ein Frauenhaus durch gesetzliche Regelungen im Sozialrecht
- die Förderung von Maßnahmen zum Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder
- den Ausbau von Beratungsstellen und Einrichtungen bei häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen
- die Sicherstellung von ausreichend Schuldnerberatungsstellen
- den Ausbau von niedrigschwelligen und kultursensiblen Beratungsstellen
- keine Trennung von Familien während des Asylverfahrens und zum Zwecke der Abschiebung
- Einbürgerung von traumatisierten, kranken und alten Flüchtlingen auch ohne eigenständige Existenzsicherung