Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
Die Ermöglichung von Erwerbstätigkeit ist für Mütter und Väter die grundlegende Voraussetzung um die wirtschaftliche Basis von Familien zu sichern. Erwerbstätigkeit ist neben einem sozial gerechten Familienleistungsausgleich der wirksamste Beitrag zur Vermeidung von Familienarmut. Umfang und Qualität der Beteiligung am Erwerbsleben bestimmen für Männer und Frauen maßgeblich über Lebensqualität, Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe.
Menschen entscheiden sich gegen Kinder, da sie berufliche Nachteile befürchten. Investitionen in Familienfreundlichkeit und Arbeitsbedingungen, die Kind(er), Beruf und Karriere ermöglichen, sind Zukunftsinvestitionen; sie stärken Mütter und Väter und Betriebe gleichermaßen.
Eine tatsächliche Verbesserung der Vereinbarkeit und damit auch die Schaffung von mehr Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern kann nur erreicht werden, wenn Familien entlastende Angebote und Einrichtungen ausgebaut werden.
Die AGF fordert:
- Berufliche Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach einer Familienphase durch Fort - und Weiterbildungsangebote sowie Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen
- eine familienfreundliche Personalpolitik, wie Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Erziehungsphase und eine Würdigung der familiär erworbenen Kompetenzen
- die stärkere Berücksichtigung der Bedarfe von Familien bei den Angebotsformen und Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen
- Ortsnahe und bedarfsgerechte Betreuungsangebote für unter 3 jährige und für Schulkinder außerhalb der Schulzeiten - auch während der Ferien
- Unterstützung von Vermittlungsstellen für Tagesmütter und Tagespflege
- Berücksichtigung der Freien Träger bei der finanziellen Förderung von Angeboten, die Familien unterstützen und begleiten
- eine Mindestqualifizierung von Tagespflegepersonen nach dem DJI-Curriculum (160 Std.) und die hinreichende Gewährleistung ihrer sozialen Sicherung