Elterngeld/Betreuungsgeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit sind unverzichtbare familienpolitische Instrumente im Sinne der persönlichen Wahlfreiheit. Es muss Eltern möglich sein, sich während der ersten Lebensjahre des Kindes ohne eine volle Erwerbstätigkeit der Kinderbetreuung zu widmen. Die Wahrnehmung der persönlichen Erziehungsleistung darf nicht zu beruflichen und finanziellen Nachteilen für Erziehende führen.1

Die AGF fordert:

1 Innerhalb der AGF Niedersachsen werden an dieser Stelle unterschiedliche Konzepte favorisiert: DFV und FdK fordern ein einkommensunabhängiges Betreuungsgeld in Höhe von 700,00 € bzw. 300,00 € monatlich für alle Eltern bis zum dritten Geburtstag des Kindes – unabhängig von der gewählten Form der Betreuung.

Die eaf spricht sich für eine Wahlfreiheit und finanzielle Anerkennung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsleistungen von Eltern aus. Sie möchte gleichwohl sichergestellt wissen, dass durch eine zukünftige Regelung des Betreuungsgeldes Kindern umfassende Bildungs- und Teilhabechancen nicht vorenthalten werden.

Der VAMV geht aus von einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag und fordert eine dauerhafte eigenständige Existenzsicherung der Kinder durch die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 450,00 € bei kostenfreier Nutzung von Betreuungseinrichtungen.