Kindschaftsrecht

Das reformierte Kindschaftsrecht muss nachgebessert werden, weil sich in der Praxis in mehreren Bereichen Probleme aufzeigen. Das Kindschaftsrecht setzt den partnerschaftlichen Umgang beider Eltern voraus. Diese Voraussetzung ist allerdings nicht immer gegeben, so erhält bspw. der Tatbestand der häuslichen Gewalt oftmals nicht die angemessene Berücksichtigung. Die Stärkung der Rechtsposition des Kindes muss sich am Wohl und an den Wünschen des Kindes orientieren. Die Persönlichkeitsrechte des Kindes sowie sein Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit, Geborgenheit und eigener Zeitgestaltung müssen den Ausgangspunkt jeder Umgangsregelung bilden.

Die AGF fordert: