Steuergerechtigkeit
... Familienleistungsausgleich weiterentwickeln ...
Steuergerechtigkeit ist ein notwendiges Fundament für einen gerechten Familienlastenausgleich. Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sowie des Betreuungs- , Bildungs- und Erziehungsbedarfs schafft für die Familien kein ausreichendes Einkommen, deren selbst erwirtschaftetes Einkommen nicht zur Ausschöpfung der Steuerfreibeträge ausreicht. Diese Familien brauchen zusätzliche finanzielle Mittel aus öffentlichen Kassen, z.B. ein höheres Kindergeld.
Die AGF fordert:
- Stärkere Berücksichtigung kinder - und jugendspezifischer Bedarfe bei der Ermittlung des sächlichen Existenzminimums
- die Anhebung der Freibeträge für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Betreuungs- und Erziehungsbedarf) bei der Einkommenssteuer bis zum Ende der elterlichen Unterhaltspflicht (max. bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres)
- die Zurückerstattung der Steuern, die über das Existenzminimum hinaus auf den Kindesunterhalt entfallen- zusammen mit dem Kindergeld
- Kindergeldzahlung auf der Basis des jeweils gültigen Spitzensteuersatzes / Erhöhung auf 203 Euro pro Kind und Monat
- Beginn der Kindergeldzahlung ab Feststellung einer Schwangerschaft
- die regelmäßige Anpassung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge an die Lohn- und Preisentwicklung
- Kinderlastenausgleich bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit (maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
- die steuerliche Anerkennung der tatsächlichen Kinderbetreuungskosten über die bisherigen Steuerfreistellungsmöglichkeiten hinaus
- keine Belastungen durch Kompensationen zur Finanzierung von Reformen für Familien, wie bspw. bei der Mehrwertsteuer
- einen ermäßigten Steuersatz von 7% für eindeutig kindorientierte Produkte