AGF Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen

Familienerholung und Freizeiten in Niedersachsen

Um auch einkommensschwächeren, kinderreichen Familien oder Familien mit einem behinderten Angehörigen einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen, kann das Land Niedersachsen individuelle Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten mit Programm und in der Gruppe fördern. Die Freizeiten werden von den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen organisiert.

Für wen?

Zuschüsse gibt es Unabhängig vom Einkommen gibt es Zuschüsse für Personen, die

beziehen. Hier genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides in Kopie.

Familienerholung - individueller Urlaub

Gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen. Diese Familienurlaube können in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in ganz Deutschland stattfinden. Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen*.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag/Person bis zu 15,00 Euro.

Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag

In begründeten Fällen können auch die Großeltern in die Förderung einbezogen werden.

Wo und wie wird eine Förderung beantragt?

Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (s. Liste). Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Der Antrag muss vor Beginn des geplanten Erholungsurlaubs eingereicht und bewilligt werden. Der Zuschuss wird dann nach dem Urlaub und bei Vorlage der Quittung ausgezahlt.