Zuschüsse zur Familienerholung können jetzt bei den Mitgliedsverbänden beantragt werden!

Die Zuschüsse zur Familienerholung für Familien mit niedrigen Einkünften können jetzt bei den Mitgliedsverbänden beantragt werden. Sie können sich auf der Vermittlungsstellenliste eine Möglichkeit vor Ort aussuchen oder Ihren Antrag online bei www.foetev.de oder www.vamv-niedersachsen.de stellen. Wir benötigen einen Einkommensnachweis und eine Reservierungsbestätigung Ihres Urlaubsquartiers (mind. 7, max. 14 zusammenhängende Übernachtungen in einer familiengerechten Unterkunft (Familienferienstätte, Jugendherberge, Bauernhof, Ferienwohnung oder Campingplatz)) innerhalb Deutschlands.