Hoffnung auf höheren Betrag für Schulbedarf

Das Landessozialgericht Celle hat den Betrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schulbedarf als zu niedrig beurteilt. Die Jobcenter müssen den Familien im ALG-II-Bezug nun zusätzlich die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte erstatten. Sollte dieses Urteil auch in der nächsten Instanz Bestand haben, müsste der Gesetzgeber wohl endlich die seit langem als zu niedrig kritisierten Beträge anheben. Ein Hoffnungsschimmer, aber leider nicht für heute oder morgen.