Kinderschutz, häusliche Gewalt
CDU
- eine Kinderschutzfortbildungsoffensive in allen Kitas starten
- Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen + umfassende Konzepte zu Kinderentwicklung und mehr Kinderschutz, z.B.:
- verbindlicher Personalschlüssel für die MitarbeiterInnen im Jugendamt
- Qualifikationsniveau von Verfahrensbeiständen und Gutachtern signifikant anheben; Familienrichter durch Fortbildungen besser auf die Arbeit mit Kindern im Verfahren vorbereiten
- Landeskinderschutzgesetz: Verdachtsmomente auf Kindesmissbrauch zwingend meldepflichtig; alle Akteure müssen relevante Daten jederzeit austauschen dürfen
- Programm „Frühe Hilfen“ in Niedersachsen ausbauen
- Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften unterstützen
- U-Untersuchungen im Vorschulalter ausdehnen
- Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt an allen Einrichtungen, Schulen, usw. verpflichtend
- Öffentlichkeitskampagne des Landes „Schau hin und melde dich bei Verdacht“
- künstliche Intelligenz unterstützend bei der Auswertung und Filtern von Datenmaterial einsetzen
- kindgerechte Verfahren in Anlehnung an das „Childhood-Haus“-Konzept
- bessere Umsetzung der Istanbul-Konvention
- finanzielle Mittel + geeignete Wohnangebote für die Unterbringung zu Schutzzwecken für Kinder, Frauen und Männer ausweiten
- Landeskoordinierungsstelle der Frauenberatungsstellen erhalten und niedrigschwellige, leicht erreichbare, anonyme Beratungsangebote flächendeckend ausbauen
- interinstitutionelle Zusammenarbeit
- Präventionsangebote wie das Projekt „Kein Täter werden“ ausbauen
- Präventions- und Ausstiegsprogramme zur Hilfe von Prostituierten
- Qualifizierte Medienerziehung
FDP
- Verpflichtende Weiterbildungen von allen Personen, die Kinder und Jugendliche von Amts wegen betreuen und erziehen
- Weiterbildung von Richter:innen
- Landespolizei und Jugendämter benennen Kontaktpersonen für den Kinderschutz
- Einrichtung von sog. Childhood-Häusern als Erstanlaufstellen für von Missbrauch oder Misshandlung betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien
- Regelmäßige Überprüfung von Abläufen in Jugendhilfe und Jugendämtern
- Psychologische Begleitung von Scheidungskindern
- Erhöhung der Anzahl an Schulsozialarbeiter:innen und Schulpsycholog:innen
Die GRÜNEN
- Konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission Kinderschutz und rechtl. Absicherung in Nds. Kinderschutzgesetz.
- Stärkung der Prävention (Schutzkonzepte in Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten). Qualifizierung / Fortbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen und führenden Kräften in Jugendämtern.
- Strafverfolgung: Zentralstellen, bei denen diverse Kompetenzen gebündelt sind.
- Childhood-Haus: Hilfsangebote aus einer Hand und Unterstützung bei Strafverfahren
- Digitale Angebote als Ergänzung
- Schließung von Versorgungslücken
- Prüfung der Personalausstattung des Landesjugendamtes bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
- Stärkung der erzieherischen Jugendhilfe
- verlässliche, staatliche Finanzierung von Frauenschutzhäusern, Beratungsstellen und Täterarbeit sowie eine verlässliche Finanzierung und Rahmenbedingungen für präventive Maßnahmen in Kitas und Schulen, Koordinierungsstelle Frauen- und Mädchenberatung gegen Gewalt
Linke
- Die Kommunen müssen die bisher in Deutschland nicht im Grundgesetz verankerte UN-Konvention über die Rechte von Kindern anerkennen.
- Die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
- Eine Pauschalfinanzierung der Frauenhäuser und die Schaffung von ausreichenden und bedarfsgerechten Frauenhausplätzen.
- Die Schaffung von mindestens einem Frauenhaus in jedem Landkreis, jeder kreisfreie Stadt und jeder Großstadt.
- Eine ausreichende Finanzierung für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und von deren Bezugspersonen bei traumatischen Erfahrungen, wie z.B. Gewalt, Flucht oder Missbrauch, sowie für Präventionsarbeit.
SPD
- die Bundesinitiative für einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz unterstützen und in Niedersachsen das vorhandene Schutznetz aus Beratungsstellen, Frauen- und Mädchenhäusern, Schutzwohnungen u. a. gemeinsam mit den Kommunen, deren originäre Aufgabe dies ist, weiter ausbauen und professionalisieren.
- Frauenhäuser sollen künftig im niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich absichern und so eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für sie schaffen.
- Der Ausbau der Täterberatung wird weiter vorangebracht werden.
- Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Schutz und Verarbeitung ihrer Erlebnisse, um später ihr eigenes Leben gewaltfrei leben zu können. Es soll daher den Landesaktionsplan III weiterentwickelt und umgesetzt werden.
- Polizei und Justiz sollen durch Weiterbildungen zum Thema Gewalt gegen Frauen noch weiter für das Thema sensilibisiert werden.